Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hotelaufnahmevertrag

Hotelaufnahmevertrag

I.  Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragssprache

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Kunden und der Hotel Mutterhaus Düsseldorf GmbH, Geschwister-Aufricht-Straße 1, 40489 Düsseldorf – nachfolgend „Hotel“ genannt – geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zu Zwecken der Beherbergung sowie über die damit in Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels – nachfolgend „Hotelaufnahmevertrag“ genannt – die unter Anwesenden oder über die Internetseite des Hotels oder telefonisch oder schriftlich oder per Telefax oder per E-Mail zustande kommen. Für die Buchung von Veranstaltungsräumen und Gruppen- sowie Kontingentreservierungen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die dem Kunden rechtzeitig zur Kenntnisnahme bereitgestellt werden.

1.2.    Vorformulierte Bedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden AGB abweichen, werden selbst bei Kenntnis des Hotels nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3.    Den AGB liegen die folgenden weiteren Begriffsbestimmungen zugrunde:

„Verbraucher“ meint im Weiteren alle natürlichen Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

„Unternehmer“ sind im Gegensatz dazu natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

„Stornierung“ ist die Erklärung des Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag vor dem vereinbarten oder planmäßigen Check-In.

„Textform“ ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden, z.B. eine E-Mail oder ein Telefax. Ein „dauerhafter Datenträger“ ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben, z.B. ein Ausdruck oder ein PDF-Anhang zu einer E-Mail.

„Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.

1.4.    Die Buchung über die Website des Hotels kann in Deutsch, Niederländisch oder Englisch durchgeführt werden. Die Auswahl der Sprache erfolgt durch den Kunden über entsprechende Funktionalitäten auf der Website (Flaggensymbole).

1.5.    Die Vertragssprache ist Deutsch und auch Grundlage jeglicher Rechtsbeurteilung und Auslegung. Die Verwendung einer anderen Sprache dient lediglich dem Verständnis.

II. Hinweise zur Verbraucherstreitschlichtung

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden aus Verbraucherverträgen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Kunde daher an info@hotel-mutterhaus.de wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht dem Kunden – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen. An dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nimmt Hotel  Mutterhaus Düsseldorf  GmbH mangels gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung nicht teil.

III.    Vertragspartner, Vertragsschluss

3.1.    Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

3.2.    Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, indem das Hotel den Antrag des Vertragspartners annimmt und die Zimmerbuchung in Textform bestätigt. Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehrs, also wenn sich das Hotel zum Zwecke des Vertragsschluss über die Lieferung von Waren und/ oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien bedient (§ 312 i Abs. 1 BGB, insbesondere Buchungen über die Website des Hotels), gilt abweichend Ziffer IV der AGB.

3.3.    Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, Leistungen des Hotels per Brief, E-Mail, Telefax oder unter Nutzung des elektronischen Anfragenformulars auf der Internetseite unverbindlich anzufragen. Das Hotel unterbreitet in diesem Fall ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. E-Mail), welches innerhalb von 5 Tagen – vorbehaltlich einer abweichenden Frist im Angebot des Hotels – angenommen werden kann.

3.4.    Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert und spätestens bei Vertragsschluss zu informieren, wenn und soweit durch seine Person oder ihm bekannte Umstände die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Hotelaufnahmevertrag geeignet sind, den reibungslosen Betrieb bzw. die Sicherheit im Hotel oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

3.5.    Der Zutritt zum Hotel für Tagungs- sowie Übernachtungsgäste (In- oder Ausland) bezogen auf den Impf- und/ oder Teststatus wird durch Vorgaben des Bundes und des Landes NRW (u.a. durch die Corona-Schutzverordnung, -Test-und-Quarantäneverordnung sowie –Einreiseverordnung) geregelt, außerdem gelten die jeweils aktuellen Vorgaben des Hotel Mutterhaus Düsseldorf (siehe Hygienekonzept auf der website). Die jeweiligen geltenden Verordnungen sowie Vorgaben sind zu beachten.

Das Hotel Mutterhaus Düsseldorf kann keine Gäste beherbergen, denen gesetzlich eine Quarantänepflicht auferlegt wurde, z.B. aufgrund eines vorhergehenden Aufenthaltes in Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten entsprechend der Einstufung durch das Robert-Koch-Institut. Dies gilt für Fälle, in denen die Quarantäneanordnung/-verpflichtung vor dem Einchecken zur Quarantäne führt. Dem Hotel steht in diesen Fällen eine vertragliches Rücktrittsrecht zu, bei Ausübung dieses Rechtes sind die gegenseitigen Leistungen ab dem Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechtes zurückgewährt, eine Schadensersatzpflicht besteht für keine Seite, sofern der Rücktritt zulässigerweise ausgeübt wurde.

Kunden sind dazu angehalten, sich bei Reservierung und vor Anreise über die aktuell geltenden Vorgaben und Verordnungen zu informieren, u.a. auf https://www.hotel-mutterhaus.de/hygienekonzept, https://www.land.nrw/corona (Coronaeinreise-verordnung, Coronaschutzverordnung etc. des Landes NRW) und die Vorgehensweise für Einreisende auf www.einreiseanmeldung.de. Die Verordnungen müssen von Kunden / Mitarbeitenden eingehalten werden und ändern sich laufend.

IV. Hinweise für die Onlinebuchung, Berichtigung, Vertragstextspeicherung

4.1.    Der Kunde kann das auf der Website des Hotels abrufbare Online-Buchungsformular zum Abschluss von Hotelaufnahmeverträgen nutzen. Die auf der Website des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Hotels dar, sondern ist eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ab, indem er nach Ausfüllen des Online-Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt die Schaltfläche, die ihn auf die Übernahme einer Zahlungspflicht ausdrücklich hinweist (z.B. „zahlungspflichtig buchen“) betätigt. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn der Kunde unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen, nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung in Textform erhält.

4.2.    Der Kunde kann während des gesamten Vorgangs im Sinne von Absatz 1 über die üblichen Browser-, Tastatur- bzw. Mouse-Funktionen (wie die „Zurück“-Funktion des Browsers) seine Eingaben kontrollieren sowie bei Bedarf korrigieren oder löschen. Darüber hinaus werden dem Kunden seine Auswahl und Eingaben vor der Übermittlung des Online-Buchungsformulars noch einmal in einer Übersicht angezeigt und er kann auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Berichtigungen vornehmen.

4.3.    Der Vertragstext wird zur Vertragsabwicklung vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Absendung des Buchungsformulars aus Sicherheitsgründen für den Kunden nicht mehr vollständig über das Internet abrufbar. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden die Daten gelöscht bzw. für eine weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten auf Seiten des Hotels entgegen.

4.4.    Die zum Abschluss des Hotelaufnahmevertrags erforderliche Kommunikation erfolgt zum Teil automatisiert. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass der Empfang von E-Mails, die seine Buchung betreffen, technisch möglich ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

V.  Leistungen

5.1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.

5.2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

5.3.    Wenn der Kunde im Buchungsverlauf ggf. die Möglichkeit der Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt.

VI. Preise, Zahlungsbedingungen, Deposit

6.1.    Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Öffentliche Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe, Kulturförderabgabe/Bettensteuer), sind in den Preisen nicht enthalten; diese sind vom Kunden bzw. dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

6.2.    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

6.3.    Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Befindet sich der Kunde mit der Begleichung einer Entgeltforderung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen bzw. bei einem Kunde, der nicht Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend machen und die Zahlung der gesetzlichen Pauschale in Höhe von 40,00 EURO zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

6.4.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% der vereinbarten Vergütung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden zwischen den Vertragspartnern im Vertrag in Textform vereinbart. Abweichend von Satz 1 ist die Sicherheitsleistung bei Buchung über das Online-Buchungsformular auf der Website des Hotels stets in Form einer Kreditkartengarantie abzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen bleiben von den Regelungen in Satz 1 und 2 unberührt.

6.5.    In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6.6.    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 6.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 6.4 und/oder Ziffer 6.5 geleistet wurde.

6.7.    Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte des Hotels sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

6.8.    Im Hotel herrscht striktes Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Hotelgelände ist ausschließlich innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche erlaubt. Das Hotel behält sich vor, dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verstoß gegen das Rauchverbot den für die Reinigung und Wiederherstellung des Zimmers erforderlichen Betrag in Rechnung zu stellen. Dies umfasst ggf. auch den entgangenen Gewinn des Hotels, wenn das Zimmer während der Wiederinstandsetzung nicht anderweitig vermietet werden kann. Für den Fall, dass der Gast die zu Brandschutzzwecken angebrachten Rauchmelder abmontiert, beschädigt oder vorsätzlich funktionstüchtig macht, behält sich das Hotel vor, dem Gast die dem Hotel dadurch anfallenden Kosten für die Wiederinstandsetzung des/der Rauchmelder zu berechnen.

Bei Verlust eines Schlüssels behält sich das Hotel vor, die Kosten für die Erneuerung der Schlösser und Schlüssel dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verlustes in Rechnung zu stellen.

Dem Kunden wird jeweils ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden bzw. die Wertminderung wesentlich niedriger ausgefallen ist, als die oben genannten Pauschalen beziffern.

6.9.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

6.10.   Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

VII.    Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nicht-anreise (No Show)

7.1.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

7.2.    Storniert der Kunde den Hotelaufnahmevertrag oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.

7.3.    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Kunden nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

7.4.    Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

7.5.    Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

VIII.   Rücktritt des Hotels

8.1.    Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

8.2.    Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (hierzu Ziffer VI) auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.3.    Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen das unter Ziffer 9.2 genannte Unter-/ Weitervermietungsverbot vorliegt.

8.4.    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

IX. Zimmerbereitstellung und -nutzung

9.1.    Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.

9.2.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

9.3.    Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Kunde keinen Anspruch, es sei denn dies wurde zwischen den Vertragspartnern abweichend ausdrücklich vereinbart.

9.4.    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

9.5.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 9.5. Satz 2 genannte Anspruch nicht oder nicht in der vom Hotel geltend gemachten Höhe entstanden ist.

9.6.    Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel, das Rauchen ist außerhalb der dafür vom Hotel ausgewiesenen Räume bzw. Plätze nicht gestattet. Das Hotel behält sich vor, bei Zuwiderhandlung eine Schadenspauschale zu erheben (hierzu weiter in Ziffer 6.9).

9.7.    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen bzw. von Elektrogeräten des Kunden unter Nutzung des hoteleigenen Stromnetzes bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Hotels.

X.  Haftung

10.1.   Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer X nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10.2.   Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

10.3.   Der Kunde ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie wie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

XI. Änderung der AGB

11.1.  Das Hotel behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor.

11.2.  Das Hotel wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen,  z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.

11.3.  Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Hotel wird den Kunden auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen.

11.4.  Widerspricht der Kunde den AGB-Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Dienste vom Hotel als vom Kunden angenommen.

XII. Schlussbestimmungen

12.1.   Änderungen und Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

12.2.   Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Düsseldorf. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Düsseldorf.

12.3.   Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.

12.4.   Sollten  einzelne  Bestimmungen  ganz  oder  teilweise  nicht  rechtswirksam  oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Düsseldorf, Juni 2023

für Veranstaltungen und Gruppenarrangements

für die Buchung von Veranstaltungsräumen, Gruppen- und Kontingentreservierung

I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Hotel Mutterhaus Düsseldorf GmbH, Geschwister-Aufricht-Straße 1, 40489 Düsseldorf – im Weiteren „Hotel“ genannt – zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen bzw. für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zum Zwecke der Beherbergung von Personengruppen (Gruppen- bzw. Kontingentreservierungen: jeweils ab fünf Zimmern) sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2.    Diesen AGB liegen die folgenden weiteren Begriffsbestimmungen zugrunde:

„Verbraucher“ meint im Weiteren alle natürlichen Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

„Unternehmer“ sind im Gegensatz dazu natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

„Stornierung“ ist die Erklärung des Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag vor dem vereinbarten oder planmäßigen Check-In.

„Textform“ ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden, z.B. eine E-Mail oder ein Telefax. Ein „dauerhafter Datenträger“ ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben, z.B. ein Ausdruck oder ein PDF-Anhang zu einer E-Mail.

„Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftes Zögern.

1.3.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen des Hotels sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

1.4.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

1.5.    Die Vertragssprache ist Deutsch und auch Grundlage jeglicher Rechtsbeurteilung und Auslegung. Die Verwendung einer anderen Sprache dient lediglich dem Verständnis.

II. Hinweise zur Verbraucherstreitschlichtung

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit dem Vertragspartner aus Verbraucherverträgen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Vertragspartner daher an info@hotel-mutterhaus.de wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht dem Vertragspartner – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen. An dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten nimmt Hotel Mutterhaus Düsseldorf GmbH mangels gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung nicht teil.

III.    Vertragsschluss, Korrektur, Vertragstextspeicherung

3.1.    Parteien des Vertrages sind das Hotel und der Vertragspartner. In den Fällen der Anwesenheit beider Parteien zum Vertragsschluss und der telefonischen Buchung kommt der Vertrag zustande, indem das Hotel den Antrag des Vertragspartners annimmt und in Textform bestätigt.

3.2.    Es besteht die Möglichkeit, Leistungen des Hotels per Brief, per E-Mail, per Telefax oder durch Nutzung des elektronischen Formulars auf der Internetseite des Hotels unverbindlich anzufragen. Das Hotel unterbreitet in diesem Fall ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches innerhalb von 5 Werktagen – vorbehaltlich einer abweichenden Frist im Angebot des Hotels – angenommen werden kann.

3.3.    Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext einschließlich der AGB des Hotels. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt von Satz 2 bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

3.4.    Das Hotel weist darauf hin, dass die zum Vertragsabschluss erforderlichen Informationen (wie z.B. die Buchungsbestätigung) zum Teil automatisiert per E-Mail übermittelt werden und der Vertragspartner sicherstellen möge, dass der Empfang von E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3.5.    Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert und spätestens bei Vertragsschluss zu informieren, wenn und soweit durch seine Person oder ihm bekannte Umstände die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Hotelaufnahmevertrag geeignet sind, den reibungslosen Betrieb bzw. die Sicherheit im Hotel oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

3.6.    Der Zutritt zum Hotel für Tagungs- sowie Übernachtungsgäste (In- oder Ausland) bezogen auf den Impf- und/ oder Teststatus wird durch Vorgaben des Bundes und des Landes NRW (u.a. durch die Corona-Schutzverordnung, -Test-und-Quarantäneverordnung sowie –Einreiseverordnung) geregelt, außerdem gelten die jeweils aktuellen Vorgaben des Hotel Mutterhaus Düsseldorf (siehe Hygienekonzept auf der website). Die jeweiligen geltenden Verordnungen sowie Vorgaben sind zu beachten.

Das Hotel Mutterhaus Düsseldorf kann keine Gäste beherbergen, denen gesetzlich eine Quarantänepflicht auferlegt wurde, z.B. aufgrund eines vorhergehenden Aufenthaltes in Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten entsprechend der Einstufung durch das Robert-Koch-Institut. Dies gilt für Fälle, in denen die Quarantäneanordnung/-verpflichtung vor dem Einchecken zur Quarantäne führt. Dem Hotel steht in diesen Fällen eine vertragliches Rücktrittsrecht zu, bei Ausübung dieses Rechtes sind die gegenseitigen Leistungen ab dem Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechtes zurückgewährt, eine Schadensersatzpflicht besteht für keine Seite, sofern der Rücktritt zulässigerweise ausgeübt wurde.

Kunden sind dazu angehalten, sich bei Reservierung und vor Anreise über die aktuell geltenden Vorgaben und Verordnungen zu informieren, u.a. auf https://www.hotel-mutterhaus.de/hygienekonzept, https://www.land.nrw/corona (Coronaeinreise-verordnung, Coronaschutzverordnung etc. des Landes NRW) und die Vorgehensweise für Einreisende auf www.einreiseanmeldung.de. Die Verordnungen müssen von Kunden / Mitarbeitenden eingehalten werden und ändern sich laufend.

IV. Leistungen

4.1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume bzw. Zimmer, es sei denn, bestimmte Räume/ Zimmer wurden vom Hotel mindestens unter Einhaltung der Textform zugesagt. Ist der vom Hotel bestätigte Raum bzw. die bestätigte Zimmerkategorie im Aufenthaltszeitraum nicht verfügbar, ist das Hotel verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz innerhalb des Hauses oder um einen insb. im Hinblick auf Kategorie, Ausstattung, Service, Standard, örtlicher Anbindung gleichwertigen Ersatz in einem anderen Objekt zu bemühen, der dem Vertragspartner zumutbar ist. Die Kosten der Ersatzbeschaffung trägt das Hotel.

4.2.    Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels für die in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die der Vertragspartner direkt oder über das Hotel beauftragt hat, die von Dritten erbracht und vom Hotel verauslagt wurden.

V.  Preise, Fälligkeit, Deposit

5.1.    Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Öffentliche Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Vertragspartner selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe, Kulturförderabgabe/Bettensteuer), sind in den Preisen nicht enthalten; diese sind vom Vertragspartner bzw. dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

5.2.    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Vertragspartner gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Vertragspartners davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

5.3.    Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Befindet sich der Vertragspartner mit der Begleichung einer Entgeltforderung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen bzw. bei einem Vertragspartner, der nicht Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend machen und die Zahlung der gesetzlichen Pauschale in Höhe von 40,00 EURO zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5.4.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% der vereinbarten Vergütung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeit werden im Vertrag in Textform vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

5.5.    In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

5.6.    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 5.4 und/oder Ziffer 5.5 geleistet wurde.

5.7.    Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

5.8.    Im Hotel herrscht striktes Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Hotelgelände ist ausschließlich innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche erlaubt. Das Hotel behält sich vor, dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verstoß gegen das Rauchverbot den für die Reinigung und Wiederherstellung des Zimmers erforderlichen Betrag in Rechnung zu stellen. Dies umfasst ggf. auch den entgangenen Gewinn des Hotels, wenn das Zimmer während der Wiederinstandsetzung nicht anderweitig vermietet werden kann. Für den Fall, dass der Gast die zu Brandschutzzwecken angebrachten Rauchmelder abmontiert, beschädigt oder vorsätzlich funktionstüchtig macht, behält sich das Hotel vor, dem Gast die dem Hotel dadurch anfallenden Kosten für die Wiederinstandsetzung des/der Rauchmelder zu berechnen.

Bei Verlust eines Schlüssels behält sich das Hotel vor, die Kosten für die Erneuerung der Schlösser und Schlüssel dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verlustes in Rechnung zu stellen.

Dem Kunden wird jeweils ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden bzw. die Wertminderung wesentlich niedriger ausgefallen ist, als die oben genannten Pauschalen beziffern.

5.9.    Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

5.10.   Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

VI. Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung), Nichtanreise (No Show)

6.1.    Ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, sich aus sonstigen gesetzlichen Vorschriften ergibt oder wenn das Hotel einer Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Schriftform erfolgen.

6.2.    Storniert der Vertragspartner den Vertrag mit dem Hotel oder erscheint der Vertragspartner am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. den Raum anderweitig zu vergeben.

6.3.    Wenn zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag mindestens in Textform vereinbart wurde, kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne   Zahlungs-  bzw. Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht mindestens in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Vertragspartner lediglich ggf. bestehenden Lösungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

6.4.    Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Vertragspartner. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

Die Pauschalen für die Stornierung der Anmietung eines Veranstaltungs- bzw. Tagungsraumes sowie für die Stornierung einer Gruppenreservierungen oder Kontingentreservierung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag bzw. Buchungsunterlagen.

6.5.    Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfehlend hingewiesen.

VII.    Änderung der Teilnehmerzahl

7.1.    Eine Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Vertragspartner Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

7.2.    Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 7.1 Satz 3 gilt entsprechend.

7.3.    Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner unzumutbar ist.

7.4.    Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

VIII.   Rücktritt des Hotels

8.1.    Sofern vereinbart wurde, dass der Vertragspartner innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern/ Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

8.2.     Wird eine vertragliche vereinbarte oder gemäß Ziffer V verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.3.     Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Vertragspartners bzw. der Mitreisenden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen das Unter-/ Weitervermietungsverbot aus Ziffer IX vorliegt.

8.4.    Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz.

IX. Zimmerbereitstellung und -nutzung bei Gruppen- und Kontingentreservierungen sowie Bereitstellung und Nutzung von Veranstaltungsräumen

9.1.    Die zur Verfügung gestellten Hotelzimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt. Die zur Verfügung gestellten Räume sind ausschließlich für die Durchführung von Tagungen, Konferenzen, Schulungen und Feiern bestimmt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.2.    Eine Weiter- oder Untervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

9.3.    Auf die Benutzung bestimmter Zimmer oder Räume hat der Vertragspartner keinen Anspruch, es sei denn dies wurde zwischen den Vertragsparteien abweichend ausdrücklich vereinbart.

9.4.    Gebuchte Räumlichkeiten stehen gemäß Einzelvertrag in bestimmten Zeiträumen zur Verfügung und müssen fristgerecht geräumt werden. Sie können nur bei Vorliegen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Hotel vorher zum Aufbau genutzt werden.

9.5.    Gebuchte Hotelzimmer stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

9.6.    Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 9.5. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

9.7.    Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel, das Rauchen ist außerhalb der dafür vom Hotel ausgewiesenen Räume bzw. Plätze nicht gestattet. Das Hotel behält sich vor, bei Zuwiderhandlung eine Schadenspauschale zu erheben (hierzu weiter in Ziffer 5.9).

X.  Publikationen, Speisen und Getränke, Dekoration, pyrotechnische Gegenstände, Musikveranstaltungen

10.1.   Auf die Veranstaltung bezogene Publikationen und Werbemaßnahmen in Print- und Telemedien (insb. Zeitungsanzeigen, Einladungen) bedürfen der vorherigen Freigabe des Hotels, das gilt insbesondere auch für die Nutzung von Werken und sonstigen Inhalten (wie Videos, Fotos), die auf dem Hotelgelände gefertigt wurden und das Hotel bzw. Teile davon abbilden.

10.2.   Der Vertragspartner darf – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Hotel – Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen nicht mitbringen.

10.3.   Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen und/oder Anbringen von Arbeitsmaterial, Dekorationsmaterial, Ausschilderungen und/ oder sonstigen Gegenständen vorab mit dem Hotel abzustimmen. Arbeits-, Ausstellungs-, Dekorationsgegenstände, Verpackungsmaterialien oder sonstige Gegenstände, die der Vertragspartner eingebracht hat, sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner die Entfernung trotz angemessener Fristsetzung durch das Hotel, ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vorzunehmen. Zum Wohl der Umwelt bittet das Hotel darum, dass bei Veranstaltungen – wo möglich – die Entstehung Müll vermieden oder zumindest reduziert wird. Ab einem Volumenmaß von über 5 Litern Müll/ pro Person berechnet das Hotel eine Entsorgungspauschale von 10€ pro Liter (inkl. MwSt.). Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch dem Hotel nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist

10.4.   Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände („Feuerwerk“) ist auf dem Hotelgelände nicht gestattet. Das Hotel darf vom Vertragspartner die Vorlage einer Bestätigung über den Brandschutz verlangen.

10.5.   Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel, das Rauchen ist außerhalb der dafür vom Hotel ausgewiesenen Räume bzw. Plätze nicht gestattet. Das Hotel behält sich vor, bei Zuwiderhandlung eine Schadenspauschale zu erheben (hierzu weiter in Ziffer 5.9).

10.6.   Die Durchführung von Musikveranstaltungen ist mit dem Hotel vorab abzusprechen. Der Vertragspartner hat die Musikveranstaltung – vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen – der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anzumelden. Die Gebühren der GEMA trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner stellt das Hotel bereits jetzt bezüglich der Forderungen der GEMA, die an das Hotel gerichtet werden, frei.

XI. Technische Einrichtung, Geräte und Anschlüsse

11.1.   Soweit das Hotel für den Vertragspartner Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel bereits jetzt von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

11.2.   Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und von Elektrogeräten des Vertragspartners/Kunden unter Nutzung des hoteleigenen Stromnetzes bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Hotels.

XII. Haftung

12.1.   Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nachstehend nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

12.2.   Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfall eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

12.3.   Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Vertragspartners zu entfernen.

12.4.   Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Vertragspartner ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

XIII. Änderung der AGB

13.1.  Das Hotel behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor.

13.2.  Das Hotel wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen,  z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.

13.3.  Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Hotel wird den Kunden auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfolgen sowie die ggf. bestehenden Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen.

13.4.  Widerspricht der Kunde den AGB-Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Dienste vom Hotel als vom Kunden angenommen.

XIV. Schlussbestimmungen

14.1.   Änderungen und Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

14.2.   Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Düsseldorf. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Düsseldorf.

14.3.   Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.

14.4.   Sollten  einzelne  Bestimmungen  ganz  oder  teilweise  nicht  rechtswirksam  oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Düsseldorf, Juni 2023